Grenzpapiere für Hunde und Katzen

Wer seinen vierbeinigen Liebling in den Urlaub mitnehmen möchte, muß die Einreisebstimmungen für Haustiere im Gastland und ggf. auch im Transitland berücksichtigen. Der ADAC hat deshalb die aktuellen Vorschriften in den europäischen Ländern zusammengestellt, die wir in der nachfolgenden Grafik darstellen. Großbritannien und Irland verlangen 4-6 Monate Quarantäne und Einfuhrgenehmigung - sie tauchen deshalb in der Grafik nicht auf.

Stand
Januar 1999
Tollwut-
Impfzeugnis
erforderlich
Impfung vor
mind.
Tagen
Impfung vor
höchst.
Monaten
Gesundh.
zeugnis
nicht
älter als
Belgien 30 12
Bulgarien * 30 12 4) 14 Tg.*
Dänemark 30 12
Finnland 30 12
Frankreich 2) 30 12
Griechenland * 15 12 *
Italien 5) 20 11 30 Tg.
Kroatien * 15 6
Luxemburg 30 12
Niederlande 30 12
Norwegen 1) - - 1)
Österreich 5) 30 12
Polen * 21 12 3 Tg.*
Portugal 30 12 1-2 Tg.
Rumänien 30 12 4) 10 Tg.
Rußland 10 Tg.
Schweden 1) - - )1
Schweiz 30 12
Slowak.Rep.* 3) 30 12 7)
Slowenien 14 12 10 Tg.
Spanien 30 12 14 Tg.
Tschech.Rep.* 3) 30 12 7)
Türkei * 14 6 2 Tg.*
Ungarn * 30 5) 6) 8 Tg.

* =Eintragung im internationalen Impfpaß
=vom Tierarzt =vom Amtstierarzt

1)=Strenge Einreisebestimmungen: Einfuhr nur mit Genehmigung aus Norwegen bzw. Schweden; 2)=Einreise von Tieren jünger als 3 Monate verboten; 3)=zusätzlich Impfung gegen verschiedene Erreger erforderlich; 4)=bei Katzen 6 Monate; 5)=Maulkorb und Leine sind mitzuführen: 6)=Hunde: Impfung gegen Staupe; 7)=bei Aufenthalt über 1 Monat Einfuhrbewilligung; 8)=4-6 Monate Quarantäne und Einfuhrgenehmigung